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   OLG Jena, 27.06.1995 - 6 W 219/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3280
OLG Jena, 27.06.1995 - 6 W 219/95 (https://dejure.org/1995,3280)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.06.1995 - 6 W 219/95 (https://dejure.org/1995,3280)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - 6 W 219/95 (https://dejure.org/1995,3280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1629, 1795, 181
    Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters bei Grundstücksverkauf durch Erbengemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181 § 1629 Abs. 2 § 1795 Abs. 2 §§ 2042 ff.
    Nachlaßbezogenes Grundstücksgeschäft: Vertretung eines Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter als Miterbe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3126
  • FamRZ 1996, 185
  • Rpfleger 1996, 26
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 11.04.2018 - 13 U 31/16

    Unwirksamkeit einer Garantievereinbarung wegen Verstoßes gegen § 181 BGB

    Die Regelung des § 181 BGB ist im Streitfall auch nicht deswegen unanwendbar, weil die Vertreter auf derselben Seite des Rechtsgeschäfts in fremdem Namen aufgetreten sind und somit keine gegenläufigen, sondern parallele Willenserklärungen abgegeben haben (vgl. BGH, Urt. v. 23.2.1968, V ZR 188/64, juris Rn. 15 ff.; OLG Jena, Beschluss v. 27.6.1995, 6 W 219/95, juris Rn. 14; MüKoBGB/Schubert, 7. A. 2015, § 181 Rn. 26; Palandt/Ellenberger, BGB, 77. A. 2018, § 181 Rn. 7).
  • BGH, 25.07.2017 - II ZR 235/15

    Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage bei Beteiligung eines

    Ein rechtsgeschäftliches Handeln der Gesellschaft gegenüber einem Vorstandsmitglied liegt aber nicht vor, wenn Gesellschaft und Vorstandsmitglied im Rahmen eines Vertrags keine gegenläufigen, sondern parallele Willenserklärungen gegenüber einem Dritten abgeben (vgl. zu § 181 BGB: BGH, Urteil vom 23. Februar 1968 - V ZR 188/64, BGHZ 50, 8, 10; OLG Jena, NJW 1995, 3126, 3127; Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 181 Rn. 7; Staudinger/Schilken, Neubearbeitung 2014, § 181 Rn. 8 mwN).
  • OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 179/15

    Erbauseinandersetzung von Grundbesitz zwischen betreuten und dem weiteren

    h) Ob der Meinung des Oberlandesgerichts Jena (NJW 1995, 3126/3127; auch Soergel/Wolff BGB 13. Aufl. § 2042 Rn. 31; ablehnend Sonnenfeld NotBZ 2001, 322/324) zu folgen ist, welche bei Veräußerung von Nachlassgrundstücken die Voraussetzungen des § 181 BGB und die Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers bzw. -betreuers verneint, wenn die Veräußerung die erst noch vorzunehmende Auseinandersetzung nur vorbereitet und das Surrogat zunächst in den Nachlass fließt, kann auf sich beruhen.
  • OLG Nürnberg, 12.04.2018 - 12 W 669/18

    Mehrfachvertretung bei Geschäftsführerbestellung

    Die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht nämlich nur, wenn dieselbe Person auf verschiedenen Seiten des Rechtsgeschäfts als Vertreter auftritt (vgl. auch OLG Jena, NJW 1995, 3126).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2003 - 15 AR 1/03

    Vermögenssorge: Vertretung des minderjährigen Miterben durch den

    Der Senat kann daher in der beabsichtigten Auseinandersetzung nur ein Motiv für den notariellen Kaufvertrag sehen, das selbst nicht Vertragsinhalt geworden ist (ebenso OLG Jena, NJW 95, 3126, 3127 für eine ähnliche Fallgestaltung).

    Daher kann sich der Senat auch nicht der Auffassung von Wesche in der Anmerkung zu der genannten Entscheidung des OLG Jena (Rpfleger 96, 198) anschließen, der den Vertretungsausschluss gemäß den §§ 1629 Abs. 2, 1795, 181 BGB davon abhängig machen will, mit welcher Willensrichtung der Abschluss des Kaufvertrages (auf der Verkäuferseite) erfolgt.

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